Reglement // Rules
§ 1 Ort und Termin
Die Rallye findet am 20.07.2010 in Erlangen statt. Start ist um 18.00 vor der E-Werk Fahrradwerkstatt.Die Ausgabe des Manifests erfolgt 20 Minuten vor Start.
Die anzufahrenden Checkpoints befinden sich im Erlanger Stadtgebiet.
§2 Teilnahmebedingungen
Die Startgebühr beträgt pro Fahrer 5,- EURO und muss spätestens bis zum Start der Rallye entrichtet worden sein.Das verwendete Fahrrad muss der StVZO entsprechen, der Veranstalter behält sich vor, nicht konforme Räder von der Rallye auszuschließen.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur teilnehmen, sofern dem Veranstalter eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt.
Die Veranstaltung findet im öffentlichen Straßenverkehr statt, daher ist die StVO einzuhalten. Teilnehmer, die sich nicht an die StVO halten, werden von der Rallye ausgeschlossen, der Veranstalter behält sich für diesen Fall weitere Sanktionen vor.
Nach Einbruch der Dunkelheit besteht Beleuchtungspflicht für die Teilnehmer.
Das Tragen eines Helmes wird ausdrücklich empfohlen.
Den Anweisungen des Streckenpersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein sofortiger Ausschluss aus der Veranstaltung.
§3 Haftungsausschluss
Die Teilnahme an der "Erlangen Alleycat-Rallye" erfolgt auf eigenes Risiko. Vom Veranstalter wird keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernommen. Das gilt auch für Unfälle, gleich ob aus Eigen- oder Fremdverschulden oder sonstigem Grund.Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Schaden von Wertgegenständen.
Mit Empfang der Startunterlagen erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Den Haftungsausschluss erkennt jeder Teilnehmer mit seiner Anmeldung an.
Jeder Teilnehmer muss im Besitz einer Unfall- und Haftpflichtversicherung sein. Mit der Anmeldung bestätigt jeder Teilnehmer, das Reglement und die Ausschreibung zur Kenntnis genommen haben. Bei minderjährigen Teilnehmern bestätigt die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten, dass der Teilnehmer ausreichend versichert ist und dass er das Reglement zur Kenntnis genommen hat.
Die Teilnehmer und Ihre Angehörigen verzichten durch die Abgabe der Anmeldung im Schadensfall auf jedes Recht des Rückgriffs gegen den Veranstalter, den Ausrichter, deren Helfer oder Beauftragte, Städte, Gemeinden und Privatgrundbesitzer.
Der Teilnehmer erkennt mit seinen Start den Zustand der Wettkampfstrecke an. Er übernimmt bewusst etwaige Risiken und Gefahren für sich, auch solche die aus einer Überschätzung des Schwierigkeitsgrades der Strecke resultieren. Für seine Ausrüstung ist er selbst verantwortlich.
Der Teilnehmer erteilt sein Einverständnis, dass in der Anmeldung genannte Daten, die von im Zusammenhang mit der Teilnahme am Rennen gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungsstücken und Videokassetten, ohne Vergütungsansprüche zu veranstaltungsbezogenen Werbezwecken benutzt werden dürfen. Der Veranstalter behält sich Änderungen vor.
§4 Unfälle und Notfälle
Bei Unfällen und Notfällen sind die Teilnehmer /-innen zur gegenseitigen Hilfeleistung verpflichtet. Schwere Stürze und sonstige Notfälle sind bitte umgehend dem nächsten Streckenposten zu melden, damit Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden können.§5 Verhalten auf der Strecke
Es wird ein rücksichtsvolles Verhalten unter den Fahrern erwartet. Die Veranstaltung ist kein Radrennen. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer die durch unsportliches oder undiszipliniertes Verhalten auffallen, von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.§6 Beleuchtung
Jeder Teilnehmer muss bei Dunkelheit bzw. Dämmerung mit ausreichender Beleuchtung (weißes Licht vorne, rotes Licht hinten) ausgerüstet sein.§7 Abbruch / Ausfall der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei sehr schlechter Witterung oder höherer Gewalt eine Unterbrechung bzw. einen Abbruch der Rallye anzuordnen. Die Teilnehmer haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Startgebühr.Bei Nichtantritt oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr.
§8 Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit eines Paragraphen bleibt die Gültigkeit der anderen Paragraphen erhalten!Wir hoffen, dass wir Ihnen einen ersten Überblick verschaffen konnten und wünschen viel Spaß und eine erfolgreiche und vor allem unfallfreie Teilnahme!












